{"id":111,"date":"2026-08-25T08:24:36","date_gmt":"2026-08-25T08:24:36","guid":{"rendered":"https:\/\/test.hiltag.ch\/?page_id=111"},"modified":"2026-08-25T09:50:36","modified_gmt":"2026-08-25T09:50:36","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/hiltag.ch\/?page_id=111","title":{"rendered":"Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen"},"content":{"rendered":"\n<div class=\"wp-block-group legal-page is-layout-constrained wp-block-group-is-layout-constrained\">\n<p class=\"legal-back wp-block-paragraph\"><a href=\"https:\/\/test.hiltag.ch\/\">\u2190 Zur\u00fcck zur Hauptseite<\/a><\/p>\n<p class=\"legal-kicker wp-block-paragraph\">RECHTLICHES \u00b7 HILTAG AG<\/p>\n<h1 class=\"wp-block-heading legal-title\">Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen<\/h1>\n<hr class=\"wp-block-separator has-alpha-channel-opacity hiltag-line legal-title-line\" \/>\n<p class=\"legal-intro wp-block-paragraph\">Diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB) gelten f\u00fcr Leistungen und Lieferungen der Hiltag AG im Bereich Geb\u00e4udeautomation, Schaltger\u00e4tekombinationen, Planung, Projektierung, Programmierung, Inbetriebnahme, Wartung, Service und damit zusammenh\u00e4ngende Leistungen.<\/p>\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">1. Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen<\/h2>\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Diese AGB bilden zusammen mit der jeweiligen Offerte, Auftragsbest\u00e4tigung, dem Werk- oder Dienstleistungsvertrag, Leistungsverzeichnis sowie allf\u00e4lligen schriftlichen Nachtr\u00e4gen die Vertragsgrundlage zwischen der Hiltag AG und dem Auftraggeber. Individuell schriftlich vereinbarte Bestimmungen gehen diesen AGB vor. Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn die Hiltag AG deren Geltung ausdr\u00fccklich schriftlich anerkannt hat.<\/p>\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">2. Offerten und Vertragsschluss<\/h2>\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Offerten sind w\u00e4hrend der darin angegebenen Frist verbindlich. Fehlt eine Frist, gilt die Offerte w\u00e4hrend 30 Tagen ab Ausstellungsdatum, sofern aus den Umst\u00e4nden nichts anderes hervorgeht. Ein Vertrag kommt insbesondere durch schriftliche oder elektronische Annahme der Offerte, durch eine Auftragsbest\u00e4tigung oder durch Beginn der vereinbarten Ausf\u00fchrung zustande.<\/p>\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">3. Leistungsumfang und Ausf\u00fchrung<\/h2>\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus den Vertragsunterlagen. Die Hiltag AG erbringt ihre Leistungen fachgerecht und mit der branchen\u00fcblichen Sorgfalt. Sie ist berechtigt, qualifizierte Mitarbeitende, Hersteller, Lieferanten oder Subunternehmer beizuziehen. Technische L\u00f6sungen k\u00f6nnen angepasst werden, wenn dies aus fachlichen Gr\u00fcnden erforderlich ist und die vereinbarte Funktion sowie Qualit\u00e4t dadurch nicht wesentlich beeintr\u00e4chtigt werden.<\/p>\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers<\/h2>\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der Auftraggeber stellt rechtzeitig alle f\u00fcr die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Pl\u00e4ne, Schemas, Daten, Zug\u00e4nge, Freigaben, Schnittstellenangaben und geeigneten Arbeitsbedingungen zur Verf\u00fcgung. Er informiert die Hiltag AG unverz\u00fcglich \u00fcber \u00c4nderungen, die Termine, Kosten, Sicherheit oder Funktion beeinflussen k\u00f6nnen. Verz\u00f6gerungen und Mehraufwand, die aus versp\u00e4teter oder unvollst\u00e4ndiger Mitwirkung entstehen, k\u00f6nnen zus\u00e4tzlich verrechnet und bei der Terminplanung ber\u00fccksichtigt werden.<\/p>\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">5. Preise, Regie und Nebenkosten<\/h2>\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Es gelten die in der Offerte oder im Vertrag vereinbarten Preise. Leistungen ausserhalb des vereinbarten Umfangs, \u00c4nderungen, Zusatzauftr\u00e4ge, St\u00f6rungsabkl\u00e4rungen oder Leistungen nach Aufwand werden zu den vereinbarten beziehungsweise zum Zeitpunkt der Ausf\u00fchrung g\u00fcltigen Ans\u00e4tzen verrechnet. Notwendige Reise-, Transport-, Material- und Drittleistungen sowie gesetzliche Abgaben werden gem\u00e4ss Vereinbarung zus\u00e4tzlich in Rechnung gestellt. S\u00e4mtliche Preise verstehen sich, sofern nicht anders bezeichnet, exklusive Mehrwertsteuer.<\/p>\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">6. Rechnungsstellung und Zahlung<\/h2>\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Rechnungsstellung erfolgt gem\u00e4ss Vertrag, nach Leistungsfortschritt oder nach Aufwand. Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug f\u00e4llig. Bei Zahlungsverzug gilt der gesetzliche Verzugszins; die Hiltag AG kann nach erfolgloser Mahnung angemessene Mahn- und Inkassokosten sowie bei berechtigten Zweifeln an der Zahlungsf\u00e4higkeit Vorauszahlungen oder Sicherheiten verlangen.<\/p>\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">7. Termine und Verz\u00f6gerungen<\/h2>\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Termine und Fristen sind verbindlich, wenn sie ausdr\u00fccklich als verbindlich vereinbart wurden. Sie verl\u00e4ngern sich angemessen, wenn Verz\u00f6gerungen durch den Auftraggeber, Dritte, Lieferengp\u00e4sse, h\u00f6here Gewalt, beh\u00f6rdliche Anordnungen, fehlende Zug\u00e4nge oder andere von der Hiltag AG nicht zu vertretende Umst\u00e4nde verursacht werden. Erkennbare Terminrisiken werden dem Auftraggeber m\u00f6glichst fr\u00fch mitgeteilt.<\/p>\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">8. \u00c4nderungen und Zusatzleistungen<\/h2>\n<p class=\"wp-block-paragraph\">\u00c4nderungen des Leistungsumfangs sollen m\u00f6glichst vor Ausf\u00fchrung vereinbart werden. Ist zur Vermeidung von Sch\u00e4den, Stillst\u00e4nden oder Sicherheitsrisiken ein sofortiges Handeln erforderlich, darf die Hiltag AG notwendige Massnahmen im angemessenen Umfang ausf\u00fchren und den daraus entstehenden Aufwand verrechnen. Anpassungen k\u00f6nnen Auswirkungen auf Preis und Termine haben.<\/p>\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">9. Lieferung, Eigentum und Gefahr<\/h2>\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Gelieferte Waren und Komponenten bleiben bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung Eigentum der Hiltag AG, soweit ein Eigentumsvorbehalt rechtlich wirksam vereinbart und eingetragen werden kann. Nutzen und Gefahr gehen nach den gesetzlichen Regeln beziehungsweise gem\u00e4ss individueller Vereinbarung auf den Auftraggeber \u00fcber. Der Auftraggeber sorgt ab \u00dcbergabe f\u00fcr sachgerechte Lagerung, Schutz und Verwendung der gelieferten Komponenten.<\/p>\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">10. Software, Projekt- und Immaterialg\u00fcterrechte<\/h2>\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der Umfang der \u00dcbergabe von Programmen, Projektdateien, Dokumentationen und Zugangsdaten richtet sich nach der Offerte beziehungsweise dem Vertrag. Der Auftraggeber erh\u00e4lt an projektspezifischen Ergebnissen die f\u00fcr Betrieb, Nutzung und vereinbarte Weiterbearbeitung erforderlichen Rechte. Vorbestehendes Know-how, Standardbibliotheken, Werkzeuge, Methoden, Vorlagen und wiederverwendbare Softwarebestandteile der Hiltag AG bleiben deren Eigentum; dem Auftraggeber wird daran ein f\u00fcr den vereinbarten Projektzweck erforderliches Nutzungsrecht einger\u00e4umt. Rechte Dritter, insbesondere von Software- und Hardwareherstellern, bleiben vorbehalten.<\/p>\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">11. Pr\u00fcfung, M\u00e4ngel und Gew\u00e4hrleistung<\/h2>\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der Auftraggeber pr\u00fcft Leistungen und Lieferungen nach \u00dcbergabe innerhalb angemessener Frist und meldet erkennbare M\u00e4ngel unverz\u00fcglich mit nachvollziehbarer Beschreibung. Die Hiltag AG erh\u00e4lt Gelegenheit zur Pr\u00fcfung und Nachbesserung. Gew\u00e4hrleistung besteht f\u00fcr vertragswidrige Leistungen, soweit der Mangel von der Hiltag AG zu vertreten ist. Ausgenommen sind insbesondere M\u00e4ngel infolge unsachgem\u00e4sser Bedienung, Eingriffen Dritter, nicht freigegebener \u00c4nderungen, normaler Abnutzung, mangelhafter Fremdkomponenten oder ungeeigneter bauseitiger Voraussetzungen.<\/p>\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">12. Haftung<\/h2>\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Hiltag AG haftet im gesetzlich zwingenden Umfang. Soweit gesetzlich zul\u00e4ssig, ist die Haftung f\u00fcr leichte Fahrl\u00e4ssigkeit sowie f\u00fcr indirekte Sch\u00e4den und Folgesch\u00e4den &#8211; insbesondere entgangenen Gewinn, Produktionsausfall, Datenverlust oder nicht realisierte Einsparungen &#8211; ausgeschlossen. F\u00fcr Sch\u00e4den, die durch fehlerhafte Angaben, ungeeignete bauseitige Anlagen, Fremdsysteme oder nicht autorisierte Eingriffe verursacht werden, besteht keine Haftung der Hiltag AG, soweit diese Umst\u00e4nde ausserhalb ihres Verantwortungsbereichs liegen.<\/p>\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">13. Vertraulichkeit und Datenschutz<\/h2>\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Parteien behandeln nicht \u00f6ffentlich bekannte technische, kaufm\u00e4nnische und organisatorische Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich. Die Hiltag AG bearbeitet Personendaten im Rahmen des anwendbaren Datenschutzrechts und gem\u00e4ss ihrer auf der Website ver\u00f6ffentlichten Datenschutzerkl\u00e4rung. Elektronische Kommunikation \u00fcber \u00f6ffentliche Netze kann trotz angemessener Schutzmassnahmen Risiken aufweisen.<\/p>\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">14. Wartung, Service und Fernzugriff<\/h2>\n<p class=\"wp-block-paragraph\">F\u00fcr Wartungs-, Service- und Fernzugriffsleistungen gelten zus\u00e4tzlich die im jeweiligen Vertrag vereinbarten Reaktionszeiten, Bereitschaftsregelungen und Leistungsgrenzen. Ein Fernzugriff setzt geeignete technische Voraussetzungen und die erforderlichen Zugriffsrechte voraus. Arbeiten ausserhalb des vereinbarten Umfangs oder ausserhalb vereinbarter Servicezeiten k\u00f6nnen separat verrechnet werden.<\/p>\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">15. Vertragsbeendigung<\/h2>\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Dauer und K\u00fcndigung richten sich nach dem jeweiligen Vertrag. Bei vorzeitiger Beendigung sind die bis dahin ordnungsgem\u00e4ss erbrachten Leistungen, bestellten Materialien, nicht stornierbaren Drittleistungen und nachweisbaren Aufwendungen zu verg\u00fcten. Gesetzliche Rechte zur ausserordentlichen Beendigung bleiben vorbehalten.<\/p>\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">16. Schlussbestimmungen<\/h2>\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleiben die \u00fcbrigen Bestimmungen davon unber\u00fchrt. \u00c4nderungen und Erg\u00e4nzungen von Vertr\u00e4gen sollen in Textform festgehalten werden. Die Hiltag AG kann diese AGB f\u00fcr zuk\u00fcnftige Vertragsabschl\u00fcsse anpassen; massgebend ist die bei Vertragsschluss g\u00fcltige Fassung.<\/p>\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand<\/h2>\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Es gilt schweizerisches Recht unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Bestimmungen. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zul\u00e4ssig, der Sitz der Hiltag AG in B\u00e4retswil, Kanton Z\u00fcrich.<\/p>\n\n<p class=\"legal-updated wp-block-paragraph\">Stand: August 2026<\/p>\n<\/div>\n\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u2190 Zur\u00fcck zur Hauptseite RECHTLICHES \u00b7 HILTAG AG Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen Diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB) gelten f\u00fcr Leistungen und Lieferungen der Hiltag AG im Bereich Geb\u00e4udeautomation, Schaltger\u00e4tekombinationen, Planung, Projektierung, Programmierung, Inbetriebnahme, Wartung, Service und damit zusammenh\u00e4ngende Leistungen. 1. 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