RECHTLICHES · HILTAG AG
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Leistungen und Lieferungen der Hiltag AG im Bereich Gebäudeautomation, Schaltgerätekombinationen, Planung, Projektierung, Programmierung, Inbetriebnahme, Wartung, Service und damit zusammenhängende Leistungen.
1. Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen
Diese AGB bilden zusammen mit der jeweiligen Offerte, Auftragsbestätigung, dem Werk- oder Dienstleistungsvertrag, Leistungsverzeichnis sowie allfälligen schriftlichen Nachträgen die Vertragsgrundlage zwischen der Hiltag AG und dem Auftraggeber. Individuell schriftlich vereinbarte Bestimmungen gehen diesen AGB vor. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn die Hiltag AG deren Geltung ausdrücklich schriftlich anerkannt hat.
2. Offerten und Vertragsschluss
Offerten sind während der darin angegebenen Frist verbindlich. Fehlt eine Frist, gilt die Offerte während 30 Tagen ab Ausstellungsdatum, sofern aus den Umständen nichts anderes hervorgeht. Ein Vertrag kommt insbesondere durch schriftliche oder elektronische Annahme der Offerte, durch eine Auftragsbestätigung oder durch Beginn der vereinbarten Ausführung zustande.
3. Leistungsumfang und Ausführung
Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus den Vertragsunterlagen. Die Hiltag AG erbringt ihre Leistungen fachgerecht und mit der branchenüblichen Sorgfalt. Sie ist berechtigt, qualifizierte Mitarbeitende, Hersteller, Lieferanten oder Subunternehmer beizuziehen. Technische Lösungen können angepasst werden, wenn dies aus fachlichen Gründen erforderlich ist und die vereinbarte Funktion sowie Qualität dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt werden.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt rechtzeitig alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Pläne, Schemas, Daten, Zugänge, Freigaben, Schnittstellenangaben und geeigneten Arbeitsbedingungen zur Verfügung. Er informiert die Hiltag AG unverzüglich über Änderungen, die Termine, Kosten, Sicherheit oder Funktion beeinflussen können. Verzögerungen und Mehraufwand, die aus verspäteter oder unvollständiger Mitwirkung entstehen, können zusätzlich verrechnet und bei der Terminplanung berücksichtigt werden.
5. Preise, Regie und Nebenkosten
Es gelten die in der Offerte oder im Vertrag vereinbarten Preise. Leistungen ausserhalb des vereinbarten Umfangs, Änderungen, Zusatzaufträge, Störungsabklärungen oder Leistungen nach Aufwand werden zu den vereinbarten beziehungsweise zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Ansätzen verrechnet. Notwendige Reise-, Transport-, Material- und Drittleistungen sowie gesetzliche Abgaben werden gemäss Vereinbarung zusätzlich in Rechnung gestellt. Sämtliche Preise verstehen sich, sofern nicht anders bezeichnet, exklusive Mehrwertsteuer.
6. Rechnungsstellung und Zahlung
Die Rechnungsstellung erfolgt gemäss Vertrag, nach Leistungsfortschritt oder nach Aufwand. Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug gilt der gesetzliche Verzugszins; die Hiltag AG kann nach erfolgloser Mahnung angemessene Mahn- und Inkassokosten sowie bei berechtigten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit Vorauszahlungen oder Sicherheiten verlangen.
7. Termine und Verzögerungen
Termine und Fristen sind verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Sie verlängern sich angemessen, wenn Verzögerungen durch den Auftraggeber, Dritte, Lieferengpässe, höhere Gewalt, behördliche Anordnungen, fehlende Zugänge oder andere von der Hiltag AG nicht zu vertretende Umstände verursacht werden. Erkennbare Terminrisiken werden dem Auftraggeber möglichst früh mitgeteilt.
8. Änderungen und Zusatzleistungen
Änderungen des Leistungsumfangs sollen möglichst vor Ausführung vereinbart werden. Ist zur Vermeidung von Schäden, Stillständen oder Sicherheitsrisiken ein sofortiges Handeln erforderlich, darf die Hiltag AG notwendige Massnahmen im angemessenen Umfang ausführen und den daraus entstehenden Aufwand verrechnen. Anpassungen können Auswirkungen auf Preis und Termine haben.
9. Lieferung, Eigentum und Gefahr
Gelieferte Waren und Komponenten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Hiltag AG, soweit ein Eigentumsvorbehalt rechtlich wirksam vereinbart und eingetragen werden kann. Nutzen und Gefahr gehen nach den gesetzlichen Regeln beziehungsweise gemäss individueller Vereinbarung auf den Auftraggeber über. Der Auftraggeber sorgt ab Übergabe für sachgerechte Lagerung, Schutz und Verwendung der gelieferten Komponenten.
10. Software, Projekt- und Immaterialgüterrechte
Der Umfang der Übergabe von Programmen, Projektdateien, Dokumentationen und Zugangsdaten richtet sich nach der Offerte beziehungsweise dem Vertrag. Der Auftraggeber erhält an projektspezifischen Ergebnissen die für Betrieb, Nutzung und vereinbarte Weiterbearbeitung erforderlichen Rechte. Vorbestehendes Know-how, Standardbibliotheken, Werkzeuge, Methoden, Vorlagen und wiederverwendbare Softwarebestandteile der Hiltag AG bleiben deren Eigentum; dem Auftraggeber wird daran ein für den vereinbarten Projektzweck erforderliches Nutzungsrecht eingeräumt. Rechte Dritter, insbesondere von Software- und Hardwareherstellern, bleiben vorbehalten.
11. Prüfung, Mängel und Gewährleistung
Der Auftraggeber prüft Leistungen und Lieferungen nach Übergabe innerhalb angemessener Frist und meldet erkennbare Mängel unverzüglich mit nachvollziehbarer Beschreibung. Die Hiltag AG erhält Gelegenheit zur Prüfung und Nachbesserung. Gewährleistung besteht für vertragswidrige Leistungen, soweit der Mangel von der Hiltag AG zu vertreten ist. Ausgenommen sind insbesondere Mängel infolge unsachgemässer Bedienung, Eingriffen Dritter, nicht freigegebener Änderungen, normaler Abnutzung, mangelhafter Fremdkomponenten oder ungeeigneter bauseitiger Voraussetzungen.
12. Haftung
Die Hiltag AG haftet im gesetzlich zwingenden Umfang. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie für indirekte Schäden und Folgeschäden – insbesondere entgangenen Gewinn, Produktionsausfall, Datenverlust oder nicht realisierte Einsparungen – ausgeschlossen. Für Schäden, die durch fehlerhafte Angaben, ungeeignete bauseitige Anlagen, Fremdsysteme oder nicht autorisierte Eingriffe verursacht werden, besteht keine Haftung der Hiltag AG, soweit diese Umstände ausserhalb ihres Verantwortungsbereichs liegen.
13. Vertraulichkeit und Datenschutz
Die Parteien behandeln nicht öffentlich bekannte technische, kaufmännische und organisatorische Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich. Die Hiltag AG bearbeitet Personendaten im Rahmen des anwendbaren Datenschutzrechts und gemäss ihrer auf der Website veröffentlichten Datenschutzerklärung. Elektronische Kommunikation über öffentliche Netze kann trotz angemessener Schutzmassnahmen Risiken aufweisen.
14. Wartung, Service und Fernzugriff
Für Wartungs-, Service- und Fernzugriffsleistungen gelten zusätzlich die im jeweiligen Vertrag vereinbarten Reaktionszeiten, Bereitschaftsregelungen und Leistungsgrenzen. Ein Fernzugriff setzt geeignete technische Voraussetzungen und die erforderlichen Zugriffsrechte voraus. Arbeiten ausserhalb des vereinbarten Umfangs oder ausserhalb vereinbarter Servicezeiten können separat verrechnet werden.
15. Vertragsbeendigung
Dauer und Kündigung richten sich nach dem jeweiligen Vertrag. Bei vorzeitiger Beendigung sind die bis dahin ordnungsgemäss erbrachten Leistungen, bestellten Materialien, nicht stornierbaren Drittleistungen und nachweisbaren Aufwendungen zu vergüten. Gesetzliche Rechte zur ausserordentlichen Beendigung bleiben vorbehalten.
16. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Änderungen und Ergänzungen von Verträgen sollen in Textform festgehalten werden. Die Hiltag AG kann diese AGB für zukünftige Vertragsabschlüsse anpassen; massgebend ist die bei Vertragsschluss gültige Fassung.
17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt schweizerisches Recht unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Bestimmungen. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Hiltag AG in Bäretswil, Kanton Zürich.
Stand: August 2026
